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   KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11   

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https://dejure.org/2012,8033
KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11 (https://dejure.org/2012,8033)
KG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 21 U 39/11 (https://dejure.org/2012,8033)
KG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 21 U 39/11 (https://dejure.org/2012,8033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens als Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne; Objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers bei Streit über die Person des Leistenden i.S.d. § 812 Abs. 1 BGB

  • baurechtsiegen.de

    Wertersatzanspruch bei vertragslos erbrachten Bauleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung ohne Auftrag erbracht: Auftraggeber schuldet Wertersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung ohne Auftrag erbracht: Auftraggeber schuldet Wertersatz! (IBR 2012, 444)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 713
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Der Streitgegenstand war im Mahnbescheid hinreichend individualisiert, weil dort auch auf ein Schreiben vom 19.11.2009 Bezug genommen wurde, das wiederum auf ein Schreiben vom 11.12.2006 (K 3) verweist, in dem die Klageforderung hinreichend berechnet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2008, VIII ZR 46/07, Rn.18).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Die Vorstellung des Empfängers genügt allein nicht (BGH, Urteil vom 05.11.2002, XI ZR 381/01, Rn.15 ff.).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    a) Unter einer Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne wird jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens verstanden (BGH, Urteil vom 23.10.2003, IX ZR 270/02, Rn.14).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Maßgebend ist, wie eine vernünftige Person die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 38/04).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Danach richtet sich unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung im Grundsatz auch, als wessen Leistung zugunsten welcher Person sich das tatsächliche Zugewendete darstellt (BGH, Urteil vom 10.03.1993, XII ZR 353/91, Rn.14 ff.; Urteil vom 04.02.1999, III ZR 56/98, Rn.20 ff.).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Es trifft zwar zu, dass § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB als Auslegungsregel nicht nur die Frage beantwortet, ob der Vertreter im Namen eines anderen gehandelt hat, sondern auch dann maßgebend ist, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 17.12.1987, VII ZR 299/86).
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen (BGH, Urteil vom 17.11.1975, II ZR 120/74, Rn.15).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 230/91

    Schwarzarbeit

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Es ist auch richtig, dass hiervon ein Abschlag gemacht werden kann mit Rücksicht auf die gegenüber einem vertraglichen Anspruch noch bestehenden Gewährleistungsansprüche (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1992, 22 U 230/91).
  • LG Berlin, 07.01.2011 - 100 O 51/10

    Wertersatzpflicht bei nicht beauftragter Leistungserbringung

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Januar 2011 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 100 des Landgerichts Berlin - 100 O 51/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17

    Vergütungspflichtige Auftragserteilung für eine Apothekeneinrichtung durch einen

    Die Auslegungsregel in § 164 Abs. 1 S. 2 BGB beantwortet nicht nur die Frage, ob der Vertreter im Namen eines anderen gehandelt hat, sondern ist auch dann maßgebend, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987, VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, 475, 476; Senat, Urteil vom 14. März 2012, 21 U 39/11, BeckRS 2012, 6921).
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